- individuelle Ernährungs- und Diätberatung für Selbstzahler oder mit Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen (unterschiedlich je nach Kasse)
nach § 20 SGB V und § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
Beteiligung an den Beratungskosten der Krankenkassen:
Schritt 2:
Sie bekommen eine Aufstellung der anteiligen Kosten Ihrer Krankenkasse für die Erst- und Folgeberatungen
Schritt 3:
Sie vereinbaren einen Termin für die Erstberatung und bringen die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und das vollständig ausgefüllte Ernährungsprotokoll sowie den unterschriebenen Beratungsvertrag zum ersten Termin mit
Schritt 4:
Sie bekommen sowohl nach jeder Beratung, als auch zum Abschluss der Therapie eine Rechnung zum Überweisen der jeweiligen Leistungen