Susanne Loose
Beraterin Ernährungspsychologie
- Ernährungsberatung Radebeul -
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Leistungen

- individuelle Ernährungs- und Diätberatung für Selbstzahler oder mit Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen (unterschiedlich je nach Kasse)
nach § 20 SGB V und § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V

Beteiligung an den Beratungskosten der Krankenkassen:

Schritt 1:
Sie reichen eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (bzw. für AOK PLUS- Versicherte) zusammen mit meinem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse schriftlich ein

Schritt 2:
Sie bekommen eine Aufstellung der anteiligen Kosten Ihrer Krankenkasse für die Erst- und Folgeberatungen

Schritt 3:
Sie vereinbaren einen Termin für die Erstberatung und bringen die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und das vollständig ausgefüllte Ernährungsprotokoll sowie den unterschriebenen Beratungsvertrag zum ersten Termin mit

Schritt 4:
Sie bekommen sowohl nach jeder Beratung, als auch zum Abschluss der Therapie eine Rechnung zum Überweisen der jeweiligen Leistungen

Formulare:
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung / (für AOK PLUS- Versicherte)
Kostenvoranschlag
Ernährungsprotokoll
Beratungsvertrag
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